Sind falsche Bewertungen strafbar?

Produktbewertungen spielen für Käufer bei der Entscheidungsfindung eine sehr wichtige Rolle. Deshalb bemühen sich Unternehmen Ihre Produkte in ein möglichst gutes Licht zu stellen.

Was aber passiert, wenn Hersteller oder Händler positive Bewertungen schreiben lassen? 
Solange der Kunde nicht erkennen kann, dass die Bewertung vom Unternehmen manipuliert wurde (sogenannte Fake-Bewertung) oder der Rezensent eine Vergünstigung erhalten hat, handelt es sich um unlauteren Wettbewerb. Des Weiteren ist die Veröffentlichung der Bewertung als irreführende Werbung zu betrachten.

Ähnlich sieht es mit negativen Bewertungen durch Konkurrenten aus. 
Lässt ein Mitbewerber gezielt schlechte und unsachliche Bewertungen zu Konkurrenzprodukten schreiben, handelt es sich um einen Wettbewerbsvorstoß. Es dürfen keine unwahren Behauptungen aufgestellt werden, die potenziell das Geschäft des Konkurrenten schädigen.

Grundsätzlich kann man sagen:
1) Sachliche Kritik ist erlaubt,
solange sie als Meinung geäußert wird und nicht allein darauf gerichtet, das bewertete Produkt herabzusetzen, zu diffamieren und im guten Ruf zu schädigen.

2) Schmähkritik ist verboten, 
da die Grenze des Zulässigen überschritten wird, wenn es sich nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache handelt, sondern die Diffamierung und eine Herabsetzung im Vordergrund steht.

3) falsche bzw. unwahre Produktbewertungen sind immer unzulässig
Lügen sind keine Meinungsäußerung und damit rechtswidrig. Sie können immer entfernt werden. Im Gegensatz dazu liegt eine Tatsachenbehauptung vor, wenn Fakten genannt werden, die sich überprüfen lassen. Stimmen die Angaben in der Bewertung nicht mit der Wirklichkeit überein, kann man dagegen vorgehen.