BGH bestätigt: Kundenbewertungen haben eine wichtige Funktion im Onlinehandel

Kundenbewertungen sind gesellschaftlich erwünscht, sind durch das Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit gedeckt  und genießen somit verfassungsrechtlichen Schutz.

In der Urteilsbegründung erklärte das BGH, dass das „Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich zu Produkten zu äußern und sich vor dem Kauf über Eigenschaften, Vorzüge und Nachteile eines Produkts aus verschiedenen Quellen, zu denen auch Bewertungen anderer Kunden gehören, zu informieren oder auszutauschen“ schützenswert sei.

Im Rechtsstreit ging es darum, dass  hatte ein Onlinehändler für Kommentare von Kunden haften sollte, in denen die schmerzlindernde Wirkung von Tapes des Händlers behauptet wurde. Medizinisch war diese Wirkung jedoch nicht zu beweisen. Der Bundesgerichtshof hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass dem Händler die Kommentare nicht zuzurechnen waren und mit dem Verweis auf die Unabhängigkeit und die übergeordnete Bedeutung der Kundenmeinungen.

Unabhängigkeit der Kundenbewertung ist wichtig!

Kunden schätzen die Unabhängigkeit und Neutralität der Konsumentenurteile. Deshalb ist wichtig, dass Online-Händler keine Einflussmöglichkeit auf Bewertungen haben oder aktiv Einfluss nehmen. Würde ein Händler jemanden dafür bezahlen, Rezensionen zu schreiben, dann haftet er für verdeckte Werbung. Auch muss er den normalen Pflichten des Shopbetreibers nachkommen und z.B. falsche oder diffamierende Tatsachenbehauptungen nach den bestehenden Regeln zu entfernen